Organisationen als Mitglieder (49/52 – Terraismus)

Illustration von Susanne Gold/ Text von Ted Ganten
In diesem Film erfährst du mehr über „Terraismus“. Hier gibt es das ganze Buch.

Im letzten Beitrag haben wir die Rolle natürlicher Personen im terraistischen Verein diskutiert. Dieser Beitrag ist der Rolle von privaten, juristischen Personen gewidmet.

Wer sind private juristische Personen?

Organisationen sind Rechtspersönlichkeiten, repräsentiert durch Vertreter*innen, und haben ihre eigenen Meinungsbildungsmechanismen. Insofern sind sie vollwertige Mitglieder des Vereins und sollten – anders als in Nationalstaaten – auch ein eigenes Wahlrecht haben. Zur Wiederholung: Ein Unternehmen wie Walmart hat über 2 Millionen Mitarbeiter*innen und einen Umsatz von 500 Milliarden. Volkswagen hat immerhin noch 670.000 Mitarbeiter und einen Umsatz von 280 Milliarden. Im Vergleich hat Liechtenstein 26.000 Bürger und jährlich Einkünfte von 730 Millionen Euro. Es ist also nachvollziehbar, dass die Größe der Organisation – ob es nun eine gemeinnützige Organisation, Unternehmen oder Mitgliedsstaaten sind – für die Bedeutung im Verein Relevanz haben sollte.

Welche Interessen vertreten juristische Personen?

Bis zu einem gewissen Grad vertreten die Organisationen auch die Interessen ihrer Mitglieder. Bei gemeinnützigen Organisationen ist das selbstredend und recht homogen. Bei demokratischen Staaten entspricht ihre Meinungsbildung hoffentlich in vielen Bereichen der Mehrheit. Bei Unternehmen kann man unterstellen, dass zumindest teilweise die Interessen der Angestellten an ihrem Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen einfließen. Natürlich fließen auch und insbesondere die Interessen der Anteilseigner ein. Insofern schlage ich vor, die Anzahl der natürlichen Personen hinter den Organisationen als Maßstab zu nehmen. Das wäre die Summe von Anteilseignern und Mitarbeitern. Würde man Umsatz als Kriterium nehmen, würden Banken sicherlich überproportional bewertet. Sie bewegen mit wenig Mitarbeiter*innen viel Geld. Selbstverständlich müssten diese Mitgliedsrechte mit Mitgliederzahlen zu bestimmten Stichzeiten arbeiten, um nicht ein bürokratisches Monster zu erschaffen.

Wiegen die Stimmen von Mitglieder in Organisationen schwerer?

Mangels praktikabler Alternativen wäre in Kauf zu nehmen, dass bei Wahlen ein Mitglied des Vereins, dessen Arbeitgeber Mitglied ist und der vielleicht auch noch bei einem gemeinnützigen Verein engagiert ist, zumindest indirekt ein mehrfaches Wahlrecht hat. Dies kann aber durchaus sachgerecht sein und zumindest ein realistisches Bild in einer vernetzen Gesellschaft darstellen. Es werden bestimmte Aspekte eines Lebensumfeldes unabhängig voneinander repräsentiert. In Summe also aus meiner Sicht die beste von vielen unbefriedigenden Alternativen.

Wie sind die Mitbestimmungsrechte in Gremien?

Natürlich wird es sowohl für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen als auch für Nationalstaaten eigene Gremien geben, in denen Collective Actions vereinbart werden. In spezifischen Ausschüssen werden dann nur die Betroffenen zur Abstimmung aufgerufen. Abhängig vom Ausschuss kann der Vorstand des Vereines spezifische Wahlverfahren vorschlagen, um zu verhindern, dass einer oder wenige mitgliederstarke Organisationen die Gremienarbeit blockieren.

Und wer zahlt wieviel?

Entsprechend dem Wahlrecht ist es nahliegend, bei Organisationen auch die Mitgliedsbeiträge grundsätzlich an der Anzahl der vertretenen Personen zu orientieren. Dabei sollte die Höhe der Zahlung sich nicht einfach pro Kopf am Mitgliedsbeitrag des durchschnittlichen Spendenbeitrags des Einzelnen orientieren, sondern auf eine vertretbare Belastung der Organisationen und ihre Ausrichtung Rücksicht nehmen. Ein Mitgliedsbeitrag, der sich an Gewinn plus Ausschüttung an die Anteilseigner orientiert, scheint mir die Leistungsfähigkeit am ehesten zu spiegeln.  Gemeinnützige Organisationen könnte man beispielsweise gegen symbolische Entgelte beteiligen.

Nächste Woche fragen wir uns, welche Rolle Nationalstaaten in unserem Verein spielen könnten.

Kommentar verfassen