Illustration von Susanne Gold/ Text von Ted Ganten
In diesem Film erfährst du mehr über „Terraismus“. Hier gibt es das ganze Buch.
In den letzten Wochen haben wir uns angeschaut, was alles möglich ist, wann es kommen könnte und wie groß die Verlockung für die Erschaffung transgener Menschen ist. Sie werden kommen. Bald. Es liegen darin so viele tolle Möglichkeiten, dass es lohnt nicht nur Respekt, sondern auch ein Art von Vorfreude zu empfinden.
Wie sollte der Verein die Entwicklung begleiten?
Die begleitenden Maßnahmen sind zunächst einmal vergleichbar mit denen zur Cyborg-Technologie. Solange Lebewesen und deren Herstellung patentierbar sind, wäre ein Schutzrechtspool beim terraistischen Verein sicherlich sinnvoll. Im Rahmen der ethischen Weiterentwicklung kommt in diesem Bereich – mehr noch als bei der Cyborg-Technologie – der Frage Bedeutung zu, wie die Gesellschaft mit Fehlentwicklungen umgehen will und was in diesem Zusammenhang „Fehlentwicklungen“ sind.
Wie gehen wir mit Fehlentwicklungen um?
Systeme, die nicht lebensfähige Organismen auffangen und ihnen die Fortpflanzung künstlich ermöglichen, sind wahrscheinlich aus Sicht des Planetenerhalts wenig sinnvoll. Umgekehrt wird man den „Herstellern“ dieser Wesen die Verpflichtung auferlegen müssen, dem Geschöpf ein würdiges Leben zu ermöglichen. Unabhängig vom Erfolg der Maßnahmen. Hierzu wird es Versicherungen geben müssen, die die finanzielle Durchführbarkeit solcher Pflichten dauerhaft gewährleistet. An dieser Stelle bedarf es also noch erheblicher Basis- und Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Auch eine Selbstverpflichtung zur Versicherung wäre eine gute Collective Action innerhalb des Vereins.
Brauchen wir eine Internationale Ethikkommission?
Des Weiteren wäre eine Selbstverpflichtung der Mitglieder, jeden neuen Versuch einer weltweit einheitlichen Ethikkommission der Gesellschaft vorzulegen, erstrebenswert. So kann man zumindest für einen anwendungsnahen Teil der Forschung einheitliche Maßstäbe sicherstellen und verhindern, dass der gleiche Fehler mehrfach in der Welt gemacht wird. Darüber hinaus könnte man die Mitgliedsunternehmen verpflichten, nicht mit Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten, die ihre Arbeiten nicht dieser internationalen Kommission vorlegen. Solche mittelbaren Verbote sind in anderen Bereichen längst üblich. So verpflichten viele nationale Gesetzgebungen ihre ansässigen Unternehmen, nicht mit Wirtschaftsteilnehmern zusammenzuarbeiten, die Kinderarbeit betreiben. Auch zur Bekämpfung von Korruption darf in einigen Ländern gesetzlich nicht mit Unternehmen zusammengearbeitet werden, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie korrupt sind. In Deutschland wird gerade eine Ausweitung auf alle Menschenrechte diskutiert. Auf diese Weise entsteht eine willkommene Industrieethik. Leider sind Nationalstaaten teilweise zögerlich, machbaren Konzepten zu folgen. Der Verein könnte dies aber über Collective Action durchsetzen und zum neuen Standard entwickeln. Auch die Versicherung der möglichen Folgen könnte so weltweit Gültigkeit erlangen. Anders als die Nationalstaaten hätte der Verein auch eigene, unbürokratische und grenzüberschreitende Durchsetzungsmöglichkeiten.
Hier endet eine fünf wöchiger Ausflug in die Möglichkeiten und den Umgang mit genetisch optimierten Menschen. Nächste Woche geht es spannend weiter. Welche Themen und Möglichkeiten kommen auf uns im Bereich lebensverlängernder Maßnahmen und Technologien zu? Und wie können wir die Umstände beeinflussen, damit wir uns mit Bedacht auf ein großartige Zukunft freuen?