Illustration von Susanne Gold/ Text von Ted Ganten
In diesem Film erfährst du mehr über „Terraismus“.
Wir schauen uns gerade die Organisationsstrukturen eines terraistischen Vereins an. Heute fangen wir an den Rahmen für das mächtigste Organ zu definieren. Die Mitgliederversammlung oder Vollversammlung – wie ich sie gerne nenne.
Der Souverän
Das wichtigste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie gibt der/dem Präsidenten*in durch Wahl eine quasi demokratische Legitimation. Hier hat die/der Präsident*in einmal im Jahr Rechenschaft abzulegen, wie sie/er die Ziele des Vereins weiter getrieben hat und gedenkt in Zukunft zu fördern. Jede Änderung des Sinns und Zwecks des Vereins bedarf der Zustimmung der Vollversammlung. Nachdem von ihr die Legitimation ausgeht, können hier auch auf Antrag die/der Präsident*in und der ganze Vorstand entlassen werden. Zur Sicherung der Kontinuität wäre für so etwas ein Quorum oberhalb der einfachen Mehrheit, zum Beispiel 75 %, erforderlich. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass jede jährliche Versammlung zur Kampfabstimmung genutzt wird.
Das Forum
In der Mitgliederversammlung können Fragen gestellt werden, die beantwortet werden müssen. Auch Sachthemen und Vorschläge können öffentlichkeitswirksam vorgebracht und diskutiert werden. Sicherlich gibt es den ein oder anderen Interessensvertreter, der die Chance nutzen wird und will, für seine Sache zu werben. In jedem Fall wäre eine Stellungnahme des Ältestenrates mit einer Empfehlung zur Entlastung der Geschäftsführung für die Vergangenheit und Vorschlägen für die Priorisierung für die Zukunft vorzutragen. „Entlastung der Geschäftsführung“ bedeutet, dass die Mitgliederversammlung auf Basis ihres Wissensstandes feststellt, dass keine Schadenersatz- oder bereicherungsrechtlichen Ansprüche gegen die Mitglieder der Geschäftsführung bestehen. Eine solche persönliche Haftung der Geschäftsführungsmitglieder kann entstehen, wenn diese gegen das Interesse des Vereins handeln.
Die Organisation
Die Versammlungen sollten digital organisiert werden. Das schließt nicht aus, dass sich eine größere Anzahl Interessierter auch persönlich trifft. Eine digitale Teilnahme muss mit sinnvollem Aufwand möglich sein. Weil aber auch nicht jede*r einen jederzeitigen Zugang zum Internet hat und weil sicherlich viele den Satzungszweck in der Sache unterstützen, aber sich in Einzelfragen nicht als kompetent sehen, ist ein Abtretungsrecht für Stimmen sinnvoll. Ähnlich wie bei größeren Aktiengesellschaften, wäre eine solche Vertretung für jede Versammlung neu einzuholen und im Vorfeld nachzuweisen. Missbrauch ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Damit dieser es schwer hat, wirksam zu werden, wäre die maximale Akkumulation von Stimmrechten in den verschiedenen Mitgliederarten zum Beispiel bei 5 % zu begrenzen.
Der Ausblick – endlich Inhalte
Bis hierin war es einfach und fast theoretisch. Die weiteren von mir vorgeschlagene Inhalte und Themen des Vereins fußen auf einigen persönlichen Wertungen, Weltanschauungen und sachlichen Schlussfolgerungen meinerseits. Die Prioritätensetzung ist nicht zwingend. Sie schlägt eine Brücke zu den einleitenden Erwägungen über eine wahrscheinliche Zukunft und wird darauf aufzubauen. dies wäre ein guter Zeitpunkt nochmals den Anfang zu lesen 😉