Der Ältestenrat (22/52-Terraismus)

Illustration von Susanne Gold/ Text von Ted Ganten
In diesem Film erfährst du mehr über „Terraismus“.

Meine nächster Vorschlag erscheint etwas aus der Zeit gefallen. Er erfüllt aber aus meiner Sicht ein tiefes, inneres Bedürfnis: Vertrauen!

Vertrauen ist gut

Als weitere Kontrollinstanz – neben der Mitgliederversammlung – für die/den Präsident*in und die Geschäftsführung könnte ein Gremium von wenigen unbestechlichen Weltbürger*innen dienen. Vereinsrechtlich handelt es sich dabei um einen modifizierten Aufsichtsrat. Um agil zu bleiben, dürfte er nicht zu viele Personen umfassen. Die Personen sollten international anerkannt und erfahren sein. Dabei sollten die Erfolge unterschiedlicher Natur sein und unterschiedliche Kompetenzen erfordern. Es können zum Beispiel philosophische, unternehmerische, soziale oder politische Erfolge sein. Um Kontinuität zu gewährleisten und Know-how Verlust beim Übergang von eine*r Präsident*‘in zur/zum nächsten gering zu halten, sollten die vergangenen Präsident*innen satzungsgemäß dem Ältestenrat für eine Amtszeit angehören. Darüber hinaus würden die Mitglieder des Ältestenrats über das Internet im Rahmen der Vollversammlung gewählt. Eine Instanz, die ohne eigene Interessen in der Vereinshierarchie, Stellung bezieht. Ein Ansprechpartner für alle Organe des Vereins und für die Sorgen der Vereinsmitglieder

Kontrolle ist auch gut

Neben einer beratenden Funktion für die/den Präsident*in und die Geschäftsführung, hätte der Ältestenrat das Recht, die/den Präsident*in durch einfache Mehrheit unmittelbar zu entlassen, wenn seine Handlungsweise den Fortbestand der Planeten, das diskriminierungsfreie Zusammenleben oder andere wesentliche Satzungsinhalte objektiv und beweisbar gefährdet, Das gleich gilt, wenn der/die Präsident*in sich sehr wahrscheinlich strafrechtlich verantwortlich gemacht hat. Dies soll nicht den Grundsatz von „in dubio pro reo“ durchbrechen, sondern sicher stellen, dass der Verein keine irreparable Rufschädigung erfährt. Bis zur nächsten Vollversammlung würde dann jemand aus dem Ältestenrat die Geschäfte weiterführen. Um die Ausübung dieses härtesten aller Eingriffe nicht zu einfach zu gestalten und einen Missbrauch zumindest unwahrscheinlicher zu machen, wäre es sinnvoll, dass der mehrheitliche Beschluss des Ältestenrates zur Absetzung der/des Präsident*in zur Wirksamkeit der Zustimmung eines unabhängigen Schlichtungsgremiums bedarf (siehe untern Ziffer 3.2).

Ist der Ältestenrat veraltet?

Uralte Institutionen haben oft einen tiefen Sinngehalt. Der Ältestenrat als moralische Instanz fehlt uns. In unserer Welt gibt es nur noch Expertengremien. Der Ethikrat in Deutschland nimmt immerhin interdisziplinär zu neuen Technologien Stellung.  Er wird aber beauftragt und ist keine politische Institution. Ein Leichtgewicht. Die Zusammensetzung ist nicht durch Wahlen legitimiert. Es fehlt die Wirksamkeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit.

Nächste Woche wandert der Blick zum mächtigsten aller Vereinsorgane: Der Mitgliederversammlung.

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