Farbige Präsidentin eines Weltstaates.

Präsident*in Teil II (21/52 – Terraismus)

Illustration von Susanne Gold/ Text von Ted Ganten
In diesem Film erfährst du mehr über „Terraismus“.

Zur Erinnerung: Wir sind dabei aus Fehlern europäischer Demokratien insbesondere Deutschlands zu lernen, um den terraistischen Verein gut aufzustellen. Derzeit beleuchten wir das Amt des/der Präsident*in.

Was verdient ein*e Präsident*in?

Unser*e Präsident*in darf gut verdienen. Es ist nicht einzusehen, warum manche Dax-Vorstände um ein Fünfzigfaches mehr verdienen als die/der Bundeskanzler*in. Dass man solche Gehälter verbieten sollte, ist meine persönliche Ansicht, steht aber hier nicht zur Debatte. Wir sollten in einen Bereich kommen, der Talente anzieht – aber nicht geldgierige Selbstdarsteller*innen. Im Gegenzug und um Missbrauch vorzubeugen, hielte ich es für angebracht, von einer solchen Person volle finanzielle Transparenz zu fordern. In Finnland wird beispielsweise eines jeden Einkommenserklärung im Internet veröffentlicht.

Werden ohnehin nur superreiche Präsidenten*innen?

In Zeiten des Internets lässt sich auch nicht mehr einwenden, dass es sich überhaupt nur maßlos Reiche leisten könnten, eine Kampagne zu ihren Gunsten zu finanzieren. Leute mit Überzeugungskraft und guten Ideen werden hinreichend Unterstützer erreichen, um effizient in den sozialen Netzwerken zu agieren. Man sollte zudem vereinseitige eine digitale Plattform für qualifizierte Bewerber*innen zur Verfügung stellen (dazu später mehr).

Wie lange ist lang genug?

Eine weitere Verbesserung zumindest auf planetarer Ebene wäre, die Amtszeit/Wahlperiode deutlich zu verlängern. Derzeit bleiben nach Koalitionsbildung und Einarbeitung oft nur zwei Jahre, bis der nächste Wahlkampf beginnt. Erfolge und Missstände, die von einer Regierung verantwortet werden, brauchen aber einige Jahre, um sichtbar zu werden. Acht bis zehn Jahre könnte ein sinnvoller Zeitraum sein, der einem auch die Chance lässt, aus Fehlern zu lernen und von seinen Erfolgen zu profitieren. Um Seilschaften und Machtgelüsten vorzubeugen und um immer wieder neue Blickrichtungen auf die Themen zu ermöglichen, sollte es dafür nur eine Amtszeit und keine Wiederwahl geben.

Und wenn einer nicht genug kriegt?

Die vorgenannten Beschränkungen könnte man in der Satzung mit dem Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit zur Abänderung absichern. Die über den Planeten verstreuten Mitglieder, und insbesondere Unternehmen, Vereine, Staaten und Staatenverbünden unsachgerecht zu beeinflussen, dürfte ein schwieriges Unterfangen sein. Der klassische Weg ins Despotentum über eine parlamentarisch abgesegnete Verfassungsänderung ist damit zumindest sehr unwahrscheinlich. Außerdem steht dem Präsidenten ja keine Exekutive zur Verfügung, mit der er sich einer Absetzung widersetzen könnte. Beim Verein hat darüber hinaus die Mitgliederversammlung jedes Jahr die Möglichkeit, den Vorstand („Präsident*in“) des Amtes zu entheben. Alleine dieser Kontrollmechanismus scheint mir geeignet, den Komfortlevel bei längeren Amtszeiten auf ein sinnvolles Niveau zu heben.

Nächste Woche wollen wir den Ältestenrat aus der Taufe heben. Ein weiters Kontrollorgan – aber auch eine Stimme der Vernunft, die meinungsbildend und kontinuitätsfördernd wirkt. Das Gewissen des Vereins.

 

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